Erwerbslosenausschuss der Gewerkschaft ver.di | Bezirk Berlin
Berliner Arbeitslosenzentrum evangelischer Kirchenkreise BALZ
LAG Hartz IV DIE LINKE.Berlin
Gemeinsame Erklärung Berliner Erwerbslosengruppen
Berliner Erwerbslose sind solidarisch mit Flüchtlingen und Asylbewerber_innen!
Die zunehmende Zahl von Flüchtlingen und Asylbewerber_innen ist das aktuelle Topthema nicht nur in Deutschland, sondern in der gesamten EU. Da bleibt es leider nicht aus, dass es zunehmend zu Fehl- und Falschinformationen kommt. Dazu gehört die Behauptung, dass hilfsbedürftige Menschen, die vor Kriegen, politischer Verfolgung und materieller Not fliehen, die deutschen Sozialkassen außerordentlich belasten würden.
Behauptet wird sogar, dass Menschen, die obdachlos sind, Lohnersatzleistungen oder andere Sozialleistungen bekommen, deshalb nachrangig behandelt würden und Leistungseinbußen hinnehmen müssten. Diese Behauptungen sind frei erfunden. Die kommende Beitragserhöhung der gesetzlichen Krankenkassen zum Bespiel begründet sich vielmehr durch unzureichende Beitragszahlungen. Diese rühren wiederum von zu niedrigen Lohn- und Gehaltserhöhungen der letzten Jahre, prekären Beschäftigungsverhältnissen und zu geringen Einnahmen durch Lohnersatzleistungen.
Flüchtlinge erhalten nur eingeschränkte Sozialleistungen
Asylbewerber_innen und geduldete Flüchtlinge erhalten weder Arbeitslosengeld II noch Sozialhilfe, sondern lediglich verringerte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Erst wenn diese Menschen nach ihrer Flucht als Asylbewerber_in oder Kontingentflüchtlinge anerkannt sind bzw. geduldet werden, können sie sich uneingeschränkt um Erwerbsarbeit bemühen. Asylbewerber_innen und geduldete Flüchtlinge unterliegen in den ersten drei Monaten einem strikten Arbeitsverbot. Sie dürfen erst ab dem 49. Monat ihres Aufenthalts uneingeschränkt eine Beschäftigung aufnehmen.
Viele Flüchtlinge wollen arbeiten, dürfen aber nicht
Auch ist die vermeintlich zunehmende Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt durch eine Zunahme von Flüchtlingen nicht zutreffend. Erst bei erteilter Arbeitserlaubnis und Wegfall des Arbeitsverbots können sich auch Flüchtlinge, die keine Aufenthaltserlaubnis besitzen, nur um solche Arbeitsplätze bemühen, bei denen es keine Deutschen bzw. andere EU-Bürger_innen als Bewerber_innen gibt.
Erwerbslose und Bezieher_innen von Sozialleistungen sollen gegen die Flüchtlinge ausgespielt werden
Kürzungen von Sozialleistungen oder die Erhöhung von Beitragszahlungen sind keine Folge von Flüchtlingsbewegungen. An den unzureichenden Hartz-IV-Leistungen und an der nach wie vor existierenden Massenerwerbslosigkeit von offiziell 2,8 Millionen sind nicht zunehmende Flüchtlingszahlen schuld. Lohnabhängige, egal welcher Herkunft und Nationalität, dürfen sich nicht auseinanderdividieren lassen!
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Flyer zum verteilen siehe rechts oben